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Örtliche Bauaufsicht

Die Örtliche Bauaufsicht vertritt den Bauherrn in der Ausführungsphase auf der Baustelle, übt dessen Hausrecht aus und stellt das zentrale Instrument des Bauherrn für dessen Koordinationspflichten dar.

Für uns ist es besonders wichtig, dass wir als Örtliche Bauaufsicht die Baumaßnahme als Ganzes betrachten, die Prioritäten in der Umsetzung verstehen und als erste Eskalationsinstanz für das rasche und fundierte Herbeiführen der wesentlichen Entscheidungen des Bauherrn bzw. des Projektmanagements verantwortlich sind.

Durch fundierte fachliche Kompetenz in allen Bereichen des Bauens werden die Vorgaben für eine reibungsarme, wirtschaftliche und effiziente Abwicklung geschaffen und die Umsetzung dieser überwacht, z. B. durch:

 

  • Detaillierte Ablauf- und Ressourcenplanung sowie
    Überwachung dieser
     
  • Logistische Planung und Koordination der Ausführungsleistungen vor Ort, ggf. unter Berücksichtigung besonderer Vorgaben (laufender Betrieb etc.)
     
  • Laufende Rechnungsprüfung, Abrechnungsprognosen als Basis des Kostenmanagements
     
  • Laufende Qualitätskontrolle vor Ort zur Einhaltung der Vorgaben aus der Planung
     
  • Technische und organisatorische Entscheidungen zur konstanten Weiterführung der Leistungen

Planungs-/​Baustel­len­ko­or­di­na­tion

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